Investoren

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Geldwert und der Euro – Was bringt die Zukunft?

Wir möchten Ihnen folgendes aufzeigen: Investieren in Silicium!

Durch das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf gepachteten Dächern können Sie als Investor und Eigentümer in einen Sachwert mindestens 30 Jahre lang 4 bis 6 % Ausschüttung erwirtschaften und gleichzeitig einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.

Sie haben die Möglichkeit die Stromerträge und Ihr Investment durch eine Minderertragsausfallversicherung abzusichern. Ob Bargeldanlage oder Finanzierung, die Zinsen sind zur Zeit auf einem historischem Tiefstand.

Durch eine Fernüberwachung können Sie jederzeit bequem von zu Hause die Erträge überprüfen und täglich zusehen, wie Ihr Geld Gewinne ausschüttet. Aktuell können Sie Ihre persönlichen Photovoltaikmodule im Alleineigentum auf dem gepachtetem Dach einer Agrargenossenschaft erwerben. Feste Pachtverträge für 30 Jahre sind vorhanden!

Alternativ haben wir gepachtete Dächer mit Photovoltaik als Investition im direkten Eigentum ab 10.000,00 €.

Handwerkliche Meisterqualität verbunden mit der professionellen Betreuung durch die Stromverwaltungsfirma B2M Verwaltungs GmbH garantieren ein Rundum-Sorglos-Paket.

Auch eine Photovoltaikanlage ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage steuerlich gesehen beträgt 20 Jahre. Das ergibt sich nicht nur aus dem EEG, in dem eine Mindestvergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren vorgesehen ist, sondern auch aus der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Aufdachanlagen sind bewegliche Wirtschaftsgüter. sog. Indachanlagen (das sind Anlagen, die gleichzeitig das Dach bilden) sind anders zu qualifizieren.

IAB 40 Prozent für 2018 und/oder 2019 rückwirkend, Sonderabschreibung 20 % dieses Jahr oder in den folgenden 4 Jahren, lineare AFA 5 % für 20 Jahre und Mehrwertsteuererstattung. Da hier vielfältige Abschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollte der Investor einen Steuerberater konsultieren, um hier die optimalen Möglichkeiten auszuschöpfen. Sie werden staunen was heutzutage noch möglich ist, um auch rückwirkend für 2018 und/oder 2019 noch Steuern zu sparen (sofern Ihr Steuerbescheid 2018 und/oder 2019 noch nicht rechtskräftig ist, können Sie die Abschreibung evtl. vorverlagern..

Ob die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages per Saldo vorteilhaft ist, hängt von der Höhe der Einkünfte im Jahr der Inanspruchnahme und der zukünftigen steuerlichen Belastungsentwicklung ab. In jedem Fall ist es eine zu prüfende Gestaltungsmöglichkeit und bietet den Vorteil, ggf. einen Teil der Investition aus ersparten Steuern bereits im Vorfeld zu finanzieren. Das Betriebsvermögen darf 235.000 € nicht übersteigen.)

Juli 2020: Zur Zeit wird an einem Gesetzentwurf für Photovoltaikanlagen gearbeitet: Photovoltaikanlagen können in den Jahren 2020 und 2021 degressiv abgeschrieben werden, mit dem 2,5-fachen der linearen AfA. Die Abschreibungssätze für PV-Anlagen steigen somit im ersten Jahr von 5% auf 12,5%. Das ist für viele Investoren sehr interessant.
Für Investoren in Photovoltaikprojekte plant die Bundesregierung sehr viel Gutes. Besonders die verbesserten Abschreibungsbedingungen und die Deckelung der EEG-Umlage sind sehr erfreulich. Auch Förderungen für mehr E-Mobilität und die Wasserstoffstrategie sind vorgesehen und benötigt zusätzlichen Strom aus Erneuerbaren und schafft neue Absatzmöglichkeiten für Sonnenstrom.

Die EZB hat den Leitzins erstmals auf das Rekordtief von Null gesetzt. Das Geld bringt also keine Zinsen mehr. Es geht unbedingt darum – Teile des Vermögens in Sachwerte zu bringen – der Rest ist Papier!